AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen zwischen "Fahrzeugaufbereitung Peter Graw" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde.
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugkonservierung, Fahrzeugvermittlung, Smart Repair, Lackkosmetik, etc.
1.). Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu
behandeln und werden als solche anerkannt.
2.2, Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da sich diese nach der Auftragslage richtet.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens ein Werktag vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins ersichtlich ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 % des ausgemachten Preises, mindestens aber von 20,00 € in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter bei fehlenden Wertsachen oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen geltend gemacht werden.
§ 4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des. Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des
Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. Der Anbieter haftet nur für den unmittelbar entstandenen Schaden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf daraus entstandene Folgeschäden.
4.4. Bei der Fahrzeugversiegelung mit Nano-Versiegelungsprodukten übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Leistungszusagen des Herstellers dieser Produkte.
§ 5 Haftung und Garantie
5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern, etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
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5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leichtaggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen oder Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss bei Fahrzeugübergabe darüber informiertwerden. Wirdeine Durchführungdieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird diesbezüglich Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
5.4. Die Haftungfür alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren, (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeldschlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5. Motor-und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen miteinwandfreier Elektrikabdichtungdurchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilungzur Motor-und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.
5.6. EmpfindlicheElektrobauteile, z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi,etc., ist der Auftraggeber verpflichtet, imVorfeldder auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§ 6 Formalitäten
6.1. Vor Beginnder durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug wirdvom Auftraggeber
und Anbieterfestgehalten, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen.
6.2. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere AllgemeinenGeschäftsbedingungen.
6.3. Bei der Fahrzeugvermittlung ist der Anbieter im Fall von versteckten, später
auftretenden Schäden am Fahrzeug nicht haftbar zu machen.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom
Verschmutzungsgrad. Alleangegebenen Preise, sofern sie nicht mitdem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
7.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Website des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
7.3. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Eine Auftragserteilunggegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
7.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der
Arbeiten festgelegt und dem Auftraggeber mitgeteilt.
§ 8 Fahrzeugüberführung
8.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholungund Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Innerhalb des Hauptaktionsradius des Anbieters ist die FahrZeugüberführung kostenlos. Außerhalb dieses Radius wird zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber eine Fahrzugüberführungspauschale vereinbart.
8.2. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.
§ 9 Sonstiges
9.1. Erfüllungsortist Neustadt a. Rbge.
9.2. Gerichtsstand ist Neustadt a. Rbge.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeitder Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages mit der lückenhaften oder unwirksamen Bestimmung gewollt hätte.